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Ihre freundliche Zuwendung gibt Menschen Zukunftschancen Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften sind seit dem 01.01.2007 in Höhe von bis zu 20% des zu versteuernden Einkommens jährlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Zusätzlich können Zustiftungen (Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung) bis zu 1 Mio Euro über 10 Jahre verteilt als erhöhter Sonder- ausgabenabzug geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge gelten für jeden Ehepartner auch bei gemein- schaftlicher Veranlagung. -> Spenden und Zustiftungen wirken steuermindernd |
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| Stiftung bewegt (siehe § 2 Abs.2 der Stiftungssatzung). -> Mit einem eigenen Stiftungsfonds realisieren wir Ihre Förderideen im Rahmen unserer Stiftungszwecke Testamentarisch verfügte Zuwendungen in Form von Vermächtnissen sind schenkungssteuerbefreit. Und damit Sie schon heute sehen können, was die LLstiftung mit Ihrer Zuwendung bewirkt, errichten Sie am Besten schon zu Lebzeiten Ihren eigenen Stiftungsfonds (sofort steuerwirksam) bzw. gewähren der LLstiftung ein Stifterdarlehen (nicht steuerlich absetzbar). So können Sie schon ab sofort die Ihnen wichtigen, eigenen Förderziele verfolgen, bevor Sie ein testamentarisches Vermächtinis zugunsten der Louis Leitz Stiftung aufsetzen. -> Die Errichtung eines eigenen Stiftungsfonds nimmt eine testamentarische Verfügung vorweg Für alle Fragen hinsichtlich größerer Spenden, Zustiftungen, Stiftungsfonds und der Formulierung von Vermächtnissen kontaktieren Sie uns bitte unter info@LLstiftung.de, damit wir eine gemeinsame, Ihrem Willen entsprechende Lösung finden. -> eine allgemeine Erläuterung der unterschiedlichen Zustiftungsmöglichkeiten haben wir in der Rubrik DOKUMENTATION -> Stiftungskreis -> Info-Abend eingestellt |
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